Hinweise der Wasserschutzpolizei

27.03.2013 | Kategorien: ,

Die Polizei weist darauf hin, dass alkoholisierte Kanu-Fahrer angezeigt werden können. Bei Begegnungen der “dritten Art” kann die Polizei informiert werden. Es gilt die 0,05 %-Grenze!

An den 16 Anlegern sind 48 Rettungsringe und 16 Rettungsstangen vorgehalten. 2012 sind 260 Rettungsringe und 13 Stangen entfernt worden. Wenn ihr Rettungsmittel findet, bitte entweder am Steg der Waschpo an der Außenalster abgeben oder sichtbar am eigenen Steg hinlegen. Die Polizei nimmt sie bei ihren Routinefahrten mit.

Die Polizei erwartet, dass die Motorboot-Fahrer Führerschein und Genehmigung im Original mit sich führen!

Rüdiger Fraatz