Rettungswestenpflicht in Kleinbooten im Winter

09.02.2015 | Kategorien: ,

Wir weisen nochmals ausdrücklich darauf hin, dass für das Rudern in lagelabilen Rennbooten (1x und 2-) eine zwingende Rettungswestenpflicht für sämtliche Vereinsmitglieder besteht. Diese Regelung gilt noch bis
einschließlich 31.03. und ganzjährig bei Temperaturen unter 15 °C. Es gibt keine Ausnahmen!

Die Ruderleitung und der Vorstand