Ruderordnung: Nutzung der GIG-Boote
Am Fahrtenbuch hängt ab sofort eine aktualisierte Fassung der Anlage zur
Ruderordnung “Nutzung der GIG-Boote” aus. In dem Dokument ist nun
auch unsere neue “Luzern” erfasst, um die Nutzung dieses Bootes im heimatlichen
Revier zu regeln.
In diesem Zusammenhang sei noch einmal auf das ebenfalls in dem Dokument geregelte
ausdrückliche Fahrverbot im Dunkeln verweisen, dass für folgende Boote gilt:
Alsterfleet, Grünau, Luzern, Müritz, Vorwärts und William E. Lindley.
Christian Lubos
2. Vorsitzender Sport